Über einen der nachfolgenden Meldekanäle können Sie Vorfälle melden. Die Werner Langer GmbH & Co. KG kommt damit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Bundesrepublik Deutschland nach.
Den vollständigen Text des Gesetzes können Sie hier nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html
Meldung über unser bereitgestelltes Web-Portal:
Hinweisgeber-Portal der Werner Langer GmbH & Co. KG starten