Über einen der nachfolgenden Meldekanäle können Sie Vorfälle melden. Die Werner Langer GmbH & Co. KG kommt damit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) der Bundesrepublik Deutschland nach.

Den vollständigen Text des Gesetzes können Sie hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html

 

Meldung über unser bereitgestelltes Web-Portal:

            Hinweisgeber-Portal der Werner Langer GmbH & Co. KG starten